Zertifizierte Expertise bei Werk- und Dienstverträgen
Über 50 Jahre Erfahrung und profunde Lösungskompetenz in allen Industrie-Branchen und sämtlichen Engineering-Disziplinen: Das ist die FERCHAU-Basis für den Erfolg Ihrer Projekte.
Sie möchten Arbeitsaufträge per Werk- oder Dienstvertrag vergeben? Sie möchten dabei Risiken vermeiden, die durch unscharfe Aufgabenbeschreibungen, unklare Zuständigkeiten, unsachgemäße Steuerung oder ungeprüfte Prozesse entstehen könnten? Mit FERCHAU als erfahrenem Dienstleister profitieren Sie von mehr als 50 Jahren Erfahrung. Bei der Gestaltung und Aussteuerung von Werk- und Dienstverträgen bieten wir Ihnen individuelle, kompetente und transparente Beratung. Zudem profitieren Sie in der Zusammenarbeit mit uns von der verlässlichen Sicherheit zertifizierter Rechtskonformität. Denn unsere Prozesse, die wir bei der Umsetzung von Werk- und Dienstverträgen anwenden, hat die DEKRA geprüft und als einwandfrei bestätigt.
Fallstricke bei Werkverträgen und Dienstverträgen vermeiden
Damit Werk- und Dienstverträge dem geltenden Recht entsprechend umgesetzt werden können, müssen Auftraggeber und Auftragnehmer die gesetzlichen Regelungen kennen und befolgen. Tun sie das nicht, drohen beiden Seiten empfindliche Strafen. Mit klar definierten Prozessen sowie 100 internen und externen Audits pro Jahr unterstützt FERCHAU seine Kunden bei der Zusammenarbeit in beiden Vertragsarten. Mit unseren über 100 Niederlassungen gewährleisten wir Ihnen jederzeit eine individuelle und persönliche Betreuung. Unsere Spezialist:innen in Ihrer Nähe helfen Ihnen bei der rechtskonformen Ausgestaltung, Steuerung und Umsetzung Ihrer Werk- und Dienstverträge und achten darauf, dass alle Prozessschritte eingehalten werden. Darauf geben wir Ihnen unser Wort – und die zertifizierte Bestätigung durch das unabhängige Prüfinstitut DEKRA.
Welche Fallstricke bestehen bei unsachgemäßer Durchführung von Werkverträgen und Dienstverträgen?
Leistungsbeschreibung
Unzureichende Definition des Leistungserfolgs oder der Leistungsbeschreibung
Falsche Handhabe der Auswahlprozesse
Die Auswahl der Ausführenden obliegt allein dem Auftragnehmer im Werk- oder Dienstvertrag. Der Auftraggeber darf keinen Einfluss auf die Auswahl nehmen.
Falsche Handhabe der Weisungsbefugnis
Die Weisungsbefugnis liegt allein beim Auftragnehmer im Werk- oder Dienstvertrag. Der Auftraggeber darf keine unmittelbaren Anweisungen an die Ausführenden aussprechen.
Fehlende organisatorische Trennung
Einsatz der Ausführenden über die vereinbarten Gewerke hinaus. Eine Integration in die Arbeitsabläufe des Auftraggebers ist nicht zulässig. Die Dispositionsfreiheit liegt ausschließlich beim Auftragnehmer.
Leider verhindern Ihre Datenschutzeinstellungen die Anzeige dieses YouTube-Videos. Bitte passen Sie Ihre Datenschutzeinstellungen an, damit wir Ihnen dieses Video zeigen dürfen.
Datenschutzeinstellungen anpassenKonsequenzen bei Missachtung
Werden die für Werk- und Dienstverträge geltenden Grundregeln missachtet, kann der Gesetzgeber eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung beanstanden, mit folgenden Konsequenzen
Bußgelder bis 30.000 €
Eintrag in das Gewerbezentralregister
Ausfallhaftung bei Lohnsteuer & Sozialversicherungsbeiträgen*
Dem Arbeitnehmer steht eine unbefristete Übernahme durch den Auftraggeber zu
* Maximal vier Jahre und 364 Tage rückwirkend. Bei Vorsatz ist die Ausfallhaftung 30 Jahre rückwirkend. Geschäftsführende oder der Vorstand haften bei Vorsatz auch mit dem Privatvermögen. Zusätzlich besteht die Gefahr von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Setzen Sie daher lieber gleich auf die richtigen Expert:innen von FERCHAU
Über 50 Jahre Erfahrung mit Werk- und Dienstverträgen
Tools und zertifizierte Prozesse, die Sie bei der Projektsteuerung unterstützen
Expertise in der Beratung und Umsetzung bei Ihnen vor Ort dank unserer über 100 Niederlassungen europaweit
Sicherheit durch mehr als 100 interne und externe Audits pro Jahr
Expertenwissen rund um Compliance
Digitale Exzellenz dank relaX
relaX setzt neue Maßstäbe im Managed Service Providing für Werk- und Dienstverträge. Das intuitiv bedienbare Softwaretool wurde als Kollaborationsplattform entwickelt, um Sie zu entlasten und Fehler zu vermeiden.
Wir erarbeiten mit Ihnen passgenaue Werk- und Dienstverträge
Gehen Sie bei der Erarbeitung und Umsetzung von Werk- und Dienstverträgen mit FERCHAU auf Nummer sicher. Unsere Expert:innen beraten und unterstützen Sie entlang der gesamten Dauer der Zusammenarbeit – von der Vorbereitung und Erstellung der Verträge über die Steuerung der Umsetzung bis zum Abschluss. Sprechen Sie unsere Spezialist:innen in Ihrer Nähe an. Wir beraten Sie kompetent, transparent und auf Basis geltenden Rechts. Für Ihre Sicherheit, für unseren gemeinsamen Erfolg.