Benefits und Gehalt bei FERCHAU

Was bietet mir FERCHAU als Arbeitgeber? Wie setzt sich mein Gehalt zusammen? Und wie steht es um Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten? Als inhabergeführtem Unternehmen liegen uns Werte wie Verbindlichkeit und Transparenz besonders am Herzen. Überzeugen Sie sich selbst vom FERCHAU-Leistungsspektrum.
Faire Bedingungen
Unseren Mitarbeitern sichern wir ein vertraglich vereinbartes Monatsgehalt als Basis zu. Die Eingruppierung erfolgt in Hinblick auf die berufliche Tätigkeit beziehungsweise den Verantwortungsbereich, den der Mitarbeiter übernimmt. So schaffen wir eine faire, marktgerechte Entlohnung.
Ihr Arbeitsplatz
Unsere breite Präsenz in ganz Deutschland bedeutet für Sie: Flexibilität angepasst an Ihre Bedürfnisse, ob Sie nun vor Ort bei unseren Kunden arbeiten, in einer Niederlassung oder in einem unserer Technischen Büros. Darüber hinaus sind Reisezeiten und -kosten bei uns klar geregelt.
Ihr Feedback ist uns wichtig
Es gehört zu unseren Grundsätzen, unsere Mitarbeiter gezielt in die weitere Entwicklung unseres Unternehmens mit einzubeziehen. Um uns stetig zu verbessern, holen wir regelmäßiges Feedback über persönliche Gespräche sowie Bewerber- und Mitarbeiterbefragungen ein.
Perspektiven für die Zukunft
Unsere Mitarbeiter sind unser höchstes Gut, deshalb investieren wir in sie. Mit der ABLEacademy, unserem hauseigenen Weiterbildungsinstitut, bieten wir Ihnen verschiedene Formate von Seminaren bis hin zu E-Learnings zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung.
Sie können auf uns zählen
Auf das Einkommen bei FERCHAU können Sie bauen. Wir zahlen Ihnen ein regelmäßiges Gehalt, selbstverständlich auch bei Urlaub, Krankheit und in projektfreien Zeiten. Das ist unser Leistungsversprechen als Arbeitgeber an Sie. Darüber hinaus sind 95 % unserer Mitarbeiter bei uns unbefristet angestellt.
Branchenzuschläge
Je nachdem, in welcher Vertragsart und Branche Sie bei uns arbeiten, können Sie ergänzend zu Ihrem Monatsgehalt noch von Branchenzuschlägen profitieren. Ob und in welcher Höhe es Branchenzuschläge gibt, erläutert Ihnen Ihr Ansprechpartner während des Bewerbungsprozesses.
Unsere attraktiven Benefits für Sie
Bei FERCHAU steht der Mensch im Mittelpunkt. Darum profitieren Sie als Mitarbeiter von zahlreichen Zusatzleistungen, die über die marktüblichen Standards hinausgehen:
Verschiedene Beschäftigungsmodelle

- Arbeitnehmerüberlassung
- Werk- und Dienstverträge
- Freelancer
- Personalvermittlung
- „Interne Karriere“ in der Niederlassung
Attraktive Rahmenbedingungen

- Flexible Arbeitszeitgestaltung
- Unbefristete Arbeitsverträge
- Wohnortnahes Arbeiten: Dank über 100 Niederlassungen deutschlandweit sind wir auch in Ihrer Nähe, 80 % unserer Mitarbeiter legen weniger als 45 km zu ihrem Einsatzort beim Kunden zurück
Marktorientiertes Gehalt

- Marktorientiertes Gehalt durch BAP-Tarifvertrag
- Freiwillige Zusatzleistungen, die nicht branchenüblich sind (z B. monetäre Benefits, übertarifliche Anzahl an Urlaubstagen, Reisespesenmodelle etc.)
Weiterbildungsmöglichkeiten

- Individuelle und bedarfsgerechte Weiterbildung
- E-Learning
- Training on the Job
- Hospitationen
- Coachings
Entwicklungsmöglichkeiten

- Mehr als 70 Prozent unserer führenden Positionen besetzen wir aus den eigenen Reihen
- Verschiedene Karrierestufen in unseren technischen Berufsfeldern
- Moderne Personalentwicklungskonzepte (Fachseminare, Potenzialanalysen, Persönlichkeitstrainings)
- ABLEdrive Talentmanagement
Monetäre Benefits

- Betriebliche Altersvorsorge
- Attraktive Einkaufsvergünstigungen
- Jubiläumszuwendung
- Heirats- und Geburtszuwendung
- Zuschuss zur Bildschirmarbeitsplatzbrille
Unterstützung „Familie und Beruf“

- Familienberatungsservice „Awo Lifebalance“
- Kindergartenzuschuss
- Sonderurlaub bei wichtigen privaten Anlässen (Hochzeit, Umzug, Geburt, etc.)
Ausgleich zum Arbeitsalltag/Gesundheitsförderung

- Sportgruppen
- Fitnessstudiozuschuss (nur FitnessFirst)
- Präventive Gesundheitskurse
- Mitarbeiterevents zur Stärkung des Teamgeists
Feedbackkultur

- Regelmäßige Mitarbeiterbefragungen
- Jahresgespräche
- Dialogorientiertes Vorgesetztenfeedback
- Ideenmanagement
- Bewertungsplattformen wir kununu.com: Jede Bewertung nehmen wir ernst
Gehalt und Tarifvertrag bei FERCHAU
Die Basis der Vergütung unserer Mitarbeiter in Deutschland ist der Tarifvertrag des Bundesarbeitgeberverbands der Personaldienstleister e. V. (BAP), den wir um eigene, nicht branchenübliche monetäre und soziale Zusatzleistungen ergänzen. Der Tarifvertrag gilt für alle technischen Mitarbeiter der FERCHAU GmbH, die in der Arbeitnehmerüberlassung oder im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen tätig sind. Für unsere Mitarbeiter in Zentralfunktionen oder aus den Bereichen Backoffice, Recruiting und Vertrieb, die in einer unserer Niederlassungen tätig sind, gelten hingegen individuelle Gehaltsbänder, ebenfalls mit attraktiven Zusatzbenefits. Der Tarifvertrag gilt nicht, wenn es sich bei der ausgeschriebenen Position um eine Festanstellung bei unserem Kunden handelt.
Häufige Fragen
Da Transparenz für uns essenziell ist, beantworten wir Ihnen gerne die häufigsten Fragen zu unserem Tarifvertrag und den Gehältern bei FERCHAU. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an die Kollegen Ihrer (Wunsch-)Niederlassung.
- Von welchen Faktoren hängt das Gehalt ab?
Die Grundlage für das Gehalt bilden der BAP-Tarifvertrag sowie die darin verankerten Eingruppierungskriterien. Zusätzlich sind Branchenzuschläge möglich.
- Welche Leistungen werden zusätzlich zum BAP-Tarifvertrag angeboten?
Wir ergänzen das Tarifregelwerk des BAP um eigene freiwillige Zusatzleistungen, die nicht branchenüblich sind: Dazu zählen beispielsweise eine übertarifliche Anzahl an Urlaubstagen sowie Sonderurlaubs- und Reisezeitenregelungen. Auch die Vergütung von Überstunden ist über die FERCHAU-Zusatzleistungen ergänzend zum BAP-Tarifvertrag geregelt. Weitere Benefits haben wir weiter oben auf dieser Seite für Sie gelistet.
- Warum wendet FERCHAU den BAP-Tarifvertrag an?
Ausschlaggebend für die Wahl des BAP-Tarifvertrags ist die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in 2017 und die damit verbundene Anwendung des Equal-Pay-Grundsatzes. Der Tarifvertrag kann die Anforderungen unserer Kunden, wie die Anwendung des Branchenzuschlagsmodells, im Vergleich zu anderen Tarifverträgen ganzheitlich abdecken. Er erfüllt die Mindeststandards der Branchen, in denen wir tätig sind.
- Welche Equal-Pay-Regelungen gibt es bei der FERCHAU?
Mit dem BAP-Tarifvertrag bieten wir sowohl Equal Pay nach neun Monaten als auch Equal Pay nach 15 Monaten an. Welche Equal-Pay-Regelung greift, ist abhängig vom Projekteinsatz.
- Wie ist das Thema Gehalt für Mitarbeiter in den Niederlassungen in Deutschland geregelt?
Für die Gehälter und Konditionen der Mitarbeiter in unseren Niederlassungen (Backoffice, Recruiting, Vertrieb) gibt es interne Rahmenbedingungen und Gehaltsbandbreiten. Im Rahmen Ihres Bewerbungsprozesses besprechen wir mit Ihnen Ihre Gehaltsvorstellung.
- Wie ist das Gehalt bei FERCHAU außerhalb von Deutschland geregelt?
Unser Tarifvertrag und die damit verbundenen Zusatzleistungen sind an die Gesetzeslage in Deutschland gebunden. Daher gelten in Österreich, Frankreich und Spanien andere Bestimmungen. Für alle Positionen in Österreich ist eine Mindestangabe des Jahresbruttogehalts in der jeweiligen Stellenanzeige hinterlegt. Für weitere Informationen zur Vergütung in den jeweiligen Ländern kontaktieren Sie am besten die Kollegen vor Ort.
Unsere Vertragsarten
Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag, Dienstvertrag oder Personalvermittlung? In der Niederlassung, im technischen Büro oder beim Kunden vor Ort? Erfahren Sie mehr über unsere Karrierewege!
Ihre Perspektive
Die Rahmenbedingungen sagen Ihnen zu? Dann ist es jetzt an der Zeit, sich über unsere aktuellen Jobangebote zu informieren. Starten Sie mit uns in Ihr nächstes Karriere-Level.