Connecting People and Technologies for the Next Level

Recht­li­ches

Hinweis­ge­ber­system

Die Unternehmen der ABLE GROUP bekennen sich bei allen Geschäften zur Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften und Unternehmensrichtlinien und -verfahren. Unsere von der Unternehmensleitung befürwortete „Speak up“-Kultur unterstützt dieses Bekenntnis.

Compliance ist die Voraussetzung und der übergeordnete Grundsatz für alle Aktivitäten der ABLE GROUP, der Geschäftsführung und der Mitarbeitenden. Dadurch stellen wir unsere „licence to operate“ und unsere vertrauensvollen und glaubwürdigen Beziehungen zu unseren Kunden und Geschäftspartnern sicher.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den folgenden Compliance-Kategorien:

  • Antikorruption
  • Antidiskriminierung
  • Kartellrecht
  • Menschenrechte
  • Handelskontrollen
  • Datenschutz und Informationssicherheit
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Umweltschutz

Die Unternehmensgrundsätze sind im „Code of Conduct“ der ABLE GROUP zusammengefasst.

Sollte es vorkommen, dass Sie ein Handeln oder Verhalten bemerken, das nicht mit unserem genannten Bekenntnis in Einklang steht oder zu stehen scheint – Beispiele sind Fehlverhalten, zweifelhafte Vorgehensweisen oder Abweichungen von Gesetzten, Richtlinien und Verfahren. In diesem Fall möchten wir Sie dazu ermutigen, diese Beobachtungen anzusprechen („Speak up“) und an uns zu berichten. Dies können Sie als Mitarbeitender, Kunde, externer Partner, Mitarbeitender eines Lieferanten in der gesamten Lieferkette oder als in einem anderen Verhältnis zu ABLE GROUP Stehender tun.

Wir legen bei unserem Hinweisgebersystem Wert auf Fairness. Sowohl im Umgang mit Hinweisgebern als auch mit Beschäftigten, die von einem Vorwurf betroffen sind. Gehen Sie mit dem System daher bitte verantwortungsvoll um. Diffamierung sowie Verletzungen von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten haben auch hier keinen Platz.

Da wir offene Kommunikation sehr schätzen, ermutigen wir Sie, uns Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten mitzuteilen. Hierdurch haben wir die Möglichkeit, Ihren Meldungen so effektiv wie möglich nachzugehen.

Meldewege für das „Speak up“

Wir erwarten, dass Hinweisgeber ihre Meldungen ausschließlich in gutem Glauben und aus guten Absichten heraus tätigen. Dabei ermutigen wir Sie als Mitarbeitender Ihr Anliegen unmittelbar an Ihren Ansprechpartner bei ABLE GROUP zu melden.

Darüber hinaus können sich alle Personen mit Ihrem Anliegen an den CSR-Beauftragten wenden. Der CSR-Beauftrage agiert in dieser Funktion weisungsfrei und unabhängig. Sie können ihn auf folgenden Kontaktwegen erreichen:

  • über die firmenunabhängige E-Mail-Adresse csr-able@outlook.com
  • telefonisch unter +491741689226
  • persönlich nach Terminvereinbarung in seinem Büro bei der ABLE Management Services GmbH, Steinmüllerallee 2, 51643 Gummersbach
  • postalisch mit „persönlich/vertraulich“ gekennzeichnet an: CSR-Beauftragter, ABLE Management Services GmbH, Steinmüllerallee 2, 51643 Gummersbach

Schutz der Hinweisgeber

Auf die oben aufgeführten Kommunikationsmedien hat nur der CSR-Beauftragte Zugriff. Ein Zugriff durch andere Personen ist ausgeschlossen. Die Anonymität der hinweisgebenden Person und die Vertraulichkeit werden unter allen Umständen gewährleistet. Der Hinweisgeber wird auch geschützt vor Vergeltungsmaßnahmen oder Repressalien.

Weiterer Ablauf

Die Bearbeitung einer Meldung an den CSR-Beauftragten ist in einem Verfahren beschrieben und beinhaltet die folgenden Schritte:

  1. Erstellung einer Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen
  2. Aufrechterhaltung des Kontaktes zur hinweisgebenden Person
  3. Prüfung des Sachverhaltes, falls erforderlich Einholung weiterer Informationen
  4. Ergreifen angemessener Maßnahmen, falls erforderlich
  5. Rückmeldung an die hinweisgebende Person innerhalb von 3 Monaten
  6. Prüfung der Wirksamkeit getroffener Maßnahmen
  7. Periodische Berichterstattung an den geschäftsführenden Gesellschafter

Der CSR-Beauftragte verfügt durch die in seiner Bestellung festgelegten Befugnisse über die organisatorische Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit, um die eingereichten Meldungen objektiv bearbeiten zu können.

Geschlech­ter­spe­zi­fi­sche Diffe­ren­zie­rung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

© 2024 | FERCHAU GmbH

Deutschland

Spanien

Polen

Österreich